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Was man bei der Arbeit im Homeoffice beachten sollte

Das Homeoffice ist im Jahr 2020 in aller Munde und wird auch voraussichtlich im neuen Jahr wichtig bleiben. Was man bei der Arbeit im Homeoffice versicherungstechnisch beachten muss, erfahrt Ihr in diesem Beitrag. 

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Thomas Renker

Viele Deutsche haben eine Hausratversicherung abgeschlossen. Eine Hausratversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn der Hausrat durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch-Diebstahl oder Sturm/Hagel beschädigt wird oder abhanden kommt. Die Hausratversicherung gilt in der Regel für die gesamte Wohnung. Allerdings handelt es sich um eine Versicherung, die nur private Risiken abdeckt. Darunter fällt zwar das Arbeitszimmer, aber kein Raum, der ausschließlich gewerblich genutzt wird. Hat man sich also in der Wohnung tatsächlich einen Raum eingerichtet, der ausschließlich für die berufliche Arbeit genutzt wird, kann es beim Versicherungsschutz problematisch werden.

 

 

Gewerblich genutzter Raum in der eigenen Wohnung

 

Mancher Versicherer unterscheidet dabei und bietet auch Schutz für gewerblich genutzte Räume, wenn dieser Raum nur durch die Wohnung betreten werden kann. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man seinen Versicherer kontaktieren und den Sachverhalt schildern und sich bestätigen lassen, dass Versicherungsschutz für den gewerblich genutzten Raum besteht.

 


Garantieverlängerung und gewerblich genutzte Gegenstände

 

Ein anderes Thema ist die Versicherung von geleasten Gegenständen. Insbesondere teure Hardware sollte während der Vertragslaufzeit mit einer zusätzlichen Elektronikversicherung bzw. einer Garantieverlängerung geschützt werden, denn wenn das Gerät kaputt ist, muss man trotzdem die Leasingwagen weiterzahlen. 

Zahlreiche Anbieter allerdings schliessen in ihren Bedingungen gewerblich genutzte Gegenstände aus - und spätestens wenn man den Rechnungsbeleg vorlegen muss, kommt die gewerbliche Nutzung ans Licht.

Deswegen: Klärt bitte mit dem Anbieter Eurer Garantieversicherung, ob auch Schutz für gewerblich genutzte Hardware besteht.

 

Arbeitsunfall in der eigenen Wohnung ?

 

Auch in der eigenen Wohnung kann man einen Arbeitsunfall haben. Problematisch wird es allerdings, wenn man in einer kurzen Arbeitspause beispielsweise in den Keller zur Waschmaschine hinuntergeht und dabei die Treppe hinunterfällt und sich verletzt, denn der Gang in den Keller ist eine private Aktivität und hat mit der beruflichen Tätigkeit nichts zu tun. Mehr zu diesem Thema findet Ihr übrigens hier und auf der Seite der Gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings gab es hierzu im Laufe des Jahres 2021 eine Änderung, die den Unfallversicherungsschutz im Homeoffice ausweitet.