Patientenakte: Recht auf Gratiskopie

Immer wieder ein schwieriges Thema: Wenn der Patient vom Arzt eine Kopie der Patientenakte haben möchte. Viele Ärzte geben die Akte nicht heraus oder nur gegen eine hohe Gebühr. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes schafft jetzt Klarheit. 

 

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Patienten ein Recht auf eine unentgeltliche Erstkopie ihrer Patientenakte haben (EuGH, Az. C307/22).

Geklagt hat der Patient eines Zahnarztes eine Kopie der Akte an, weil er einen Behandlungsfehler vermutete. Der Arzt forderte - wie das in Deutschland üblich ist - eine Gebühr für die Erstellung der Kopie. Dies wollte der Patient nicht zahlen und klagte.

 

Recht auf kostenfreie Kopie 

 

 

Die Gebühr für die Erstkopie verstösst gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). darin wird der Umgang mit personenbezogenen Daten geregelt - auch findet man dort das Recht auf die kostenlose Kopie der Patientenakte. Die Patientenakte muss alle Unterlagen, Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde und Angaben zur Behandlung enthalten, wie das Gericht ins einer Urteilsbegründung ausführte.

 

Nur bei unbegründeten, wiederholten Anträgen ist ein Entgelt zulässig.

Ab 2025 wird es für den Patienten der Umgang mit der Patientenakte einfacher, denn da soll die elektronische Patientenakte eingeführt werden, in der alle relevanten Daten gespeichert sind.

 

Die Patientenakte werden oftmals bei der Beantragung von privaten Krankenversicherungen und berufsunfähigkeitsversicherungen benötigt, um die Gesundheitsfragen korrekt beantworten zu können.

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