Die Rückkehr von der PKV in die GKV wird weiter erschwert. Die Regierung schließt gezielt Schlupflöcher, etwa über Auslandstricks oder Teilrentenmodelle. Besonders für Versicherte über 55 ist ein Wechsel kaum noch möglich. Damit wird klar: Die Entscheidung für die PKV muss langfristig getroffen werden, da ein späterer Rückweg in die GKV zunehmend ausgeschlossen ist.
Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen das Gehalt weiter. Danach erhalten gesetzlich Versicherte Krankengeld von der Krankenkasse. Dieses beträgt 70 % des Bruttos, maximal 90 % des Nettos, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Krankengeld wird höchstens 78 Wochen je Krankheit gezahlt und ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Einkommenslücken können durch privates Krankentagegeld abgesichert werden.
2026 bringt wichtige Änderungen für Versicherte: neue Einkommensgrenzen, mehr Steuervorteile bei der Altersvorsorge, Anpassungen in der Kfz-Versicherung und höhere Krankenkassenbeiträge. Erfahren Sie kompakt und verständlich, was sich ändert – und worauf Sie jetzt achten sollten.
Studierende sind in der Regel gesetzlich krankenversichert, können sich aber innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn davon befreien und privat versichern. Das lohnt sich vor allem für Beamtenkinder mit Beihilfe oder Studierende, die bessere Leistungen wünschen. Die Befreiung gilt für das gesamte Studium und kann nicht widerrufen werden. Ein Wechsel zurück in die GKV ist erst nach Studienende wieder möglich.
Ein Krankenkassenwechsel ist nach 12 Monaten Mitgliedschaft oder bei Sonderkündigung (z. B. Beitragserhöhung) möglich. Der Ablauf: Neue Kasse wählen, Antrag stellen, elektronische Abmeldung durch die neue Kasse, Mitgliedsbescheinigung an den Arbeitgeber weitergeben. Wichtig: keine Versorgungslücke, rechtzeitig Fristen prüfen, Zusatzleistungen und Service vergleichen, um die passende Krankenkasse zu finden.
Ärzte bevorzugen oft Privatpatienten: Die PKV vergütet laut Studien durchschnittlich 2,28‑fach höher und ist nicht budgetiert, während GKV‑Leistungen streng gedeckelt sind. Privatpatienten sorgen für über 20 % der Umsätze, erhalten schnellere Termine und belasten die Praxen weniger mit Bürokratie. GKV‑Ärzte müssen gesetzlich Versicherte dennoch behandeln; Notfälle sind immer zu versorgen.
Für einige Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung muss der Versicherte eine Zuzahlung leisten. In der Übersicht findet Ihr die Leistungen und die entsprechenden Zuzahlungshöhen.
Die Private Krankenversicherung (PKV) und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind zwei grundsätzlich unterschiedliche Systeme - das fängt schon bei der Finanzierung an: Während die GKV über eine Umlageverfahren finanziert sind, wird bei der PKV das Kapitaldeckungsverfahren angewendet. Was das genau bedeutet, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine Pflichtversicherung für Rentner, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) beziehen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Altersrente, eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Hinterbliebenenrente handelt. Mitglieder der KVdR sind automatisch auch in der Pflegeversicherung der Rentner (PVdR) versichert.
Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für viele Menschen eine Überlegung wert, insbesondere aufgrund der steigenden PKV-Beiträge im Alter. Allerdings ist dieser Wechsel mit erheblichen Hürden verbunden, die vom Gesetzgeber festgelegt wurden, um zu verhindern, dass Menschen in jungen Jahren von günstigen PKV-Prämien profitieren und im Alter mit hohen Gesundheitsrisiken zur GKV zurückkehren.