Die eigene Arbeitskraft ist eine der wichtigsten Ressourcen im Leben – doch was passiert, wenn man sie durch Krankheit oder Unfall verliert? Begriffe wie Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sorgen oft für Verwirrung, da sie unterschiedlich definiert sind und verschiedene Versicherungen betreffen. In diesem Blogbeitrag erkläre ich die Unterschiede verständlich.

Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähig ist, wer seinen Beruf vorübergehend aufgrund von Krankheit nicht ausüben kann. Der Zustand sollte wieder vorbeigehen, ist aber zeitlich nicht begrenzt. Gesetzliche Leistungen enden nach maximal 72 Wochen. Der Nachweis erfolgt meist durch eine sechsmonatige Krankschreibung. Besonders bei kaufmännischen Berufen kann eine AU-Klausel sinnvoll sein, da körperliche Einschränkungen oft nicht zur Berufsunfähigkeit führen. Bei einer Arbeitsunfähigkeits-Klausel in kundenfreundlich definierten Berufsunfähigkeitsbedingungen reicht dieser vereinfachte Nachweis aus. Alternativ könnte der Versicherer selbst prüfen, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, was jedoch für den Kunden weniger vorteilhaft wäre, da die AU streng genommen zu 100 Prozent vorliegen müsste.
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähig ist, wer aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall dauerhaft nicht in der Lage ist, seinen Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben oder ein sinnvolles Arbeitsergebnis zu erzielen. Der Zustand muss voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern. Der Nachweis der Berufsunfähigkeit ist komplex und für Laien schwierig zu führen. Der Versicherte muss seinen Arbeitsalltag in einzelne Tätigkeiten aufschlüsseln und jede Tätigkeit anhand der vorliegenden Krankheit entsprechend bewerten. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Einschränkungen zu einem Ausfall von mindestens 50 Prozent der Arbeitsfähigkeit führen.
Da dieser Prozess sehr aufwendig ist, wird empfohlen, Experten hinzuzuziehen, um den Nachweis erfolgreich zu erbringen.
Erwerbsunfähigkeit
Die Erwerbsunfähigkeit wird in der Privatversicherung anhand der Definition der vollen Erwerbsminderung aus dem Sozialgesetzbuch nachgewiesen. Erwerbsunfähig ist, wer voraussichtlich dauerhaft in keinem Beruf am allgemeinen Arbeitsmarkt länger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
Bei den meisten Versicherern wird "dauerhaft" mit einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten definiert. Der Nachweis erfolgt durch die Feststellung, dass der Versicherte aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben, unabhängig von seinem bisherigen Beruf.
Wo sind die Unterschiede zwischen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit ?
Die Unterschiede zwischen Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind wie folgt:
Arbeitsunfähigkeit (AU):
Definition: Vorübergehende Unfähigkeit, den aktuellen Beruf aufgrund von Krankheit auszuüben.
Dauer: Der Zustand sollte vorübergehend sein, kann aber auch dauerhaft sein. Gesetzliche Leistungen sind auf maximal 72 Wochen begrenzt.
Beispiel: Ein Handwerker, der aufgrund einer Beinverletzung vorübergehend nicht arbeiten kann, ist arbeitsunfähig.
Nachweis: Sechsmonatige Krankschreibung bei kundenfreundlichen Versicherungsbedingungen.
Berufsunfähigkeit (BU):
Definition: Dauerhafte Unfähigkeit, den aktuellen Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben oder ein sinnvolles Arbeitsergebnis zu erzielen.
Dauer: Voraussichtlich mindestens sechs Monate.
Beispiel: Ein Fliesenleger mit Rückenproblemen, der nur noch in Teilzeit arbeiten kann, oder eine Friseurin, die allergisch auf Haarfarbe reagiert.
Nachweis: Aufschlüsselung der Tätigkeiten und Bewertung der Einschränkungen durch Experten.

Erwerbsunfähigkeit (EU):
Definition: Dauerhafte Unfähigkeit, in irgendeinem Beruf am allgemeinen Arbeitsmarkt länger als drei Stunden täglich zu arbeiten.
Dauer: Voraussichtlich mindestens sechs Monate.
Beispiel: Ein Maurer, der beide Beine verliert, könnte in anderen Berufen mehr als drei Stunden arbeiten und wäre daher nicht erwerbsunfähig.
Nachweis: Feststellung der Unfähigkeit, irgendeine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben.
Hauptunterschiede:
Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf den aktuellen Beruf und ist vorübergehend.
Berufsunfähigkeit bezieht sich auf den aktuellen Beruf und ist dauerhaft.
Erwerbsunfähigkeit bezieht sich auf die allgemeine Arbeitsfähigkeit am Arbeitsmarkt und ist ebenfalls dauerhaft.