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Richtig versichert bei Blitzeinschlag

Blitz- und Überspannungsschäden sind in Deutschland keine Seltenheit.   2024 wurden 220.000 solcher Schäden registriert.   Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Dach, Mauerwerk sowie fest installierten elektrischen Anlagen wie Heizungs- oder Lüftungsanlagen ab.   Für bewegliches Eigentum wie Fernseher oder Kühlschränke greift die Hausratversicherung.   Neuere Policen können auch Schäden an Balkonkraftwerken abdecken. 

 

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Entschädigung bei Schäden: 
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden nach dem Prinzip der gleitenden Neuwertversicherung.   Das bedeutet, dass beschädigte Teile oder Gebäude in neuwertigem Zustand wiederhergestellt werden.   Die Hausratversicherung ersetzt technische Geräte ebenfalls zum Neuwert. 

Blitzschutz: 
Ein Blitzableiter ist nicht zwingend erforderlich, um versichert zu sein.   Allerdings kann das Fehlen einer behördlich angeordneten Blitzschutzanlage den Versicherungsschutz gefährden.   Ein kombinierter äußerer und innerer Blitzschutz bietet optimalen Schutz vor Schäden. 

Fahrlässigkeit:
Wer Elektrogeräte bei einem Gewitter nicht vom Netz nimmt, verliert nicht automatisch den Versicherungsschutz.   Viele Versicherer verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. 

Prävention:
Ein effektives Schutzsystem besteht aus äußeren Blitzableitern und inneren Überspannungsschutzgeräten.   Weitere Tipps und Maßnahmen sind in einer Broschüre der VdS Schadenverhütung zu finden. 

Blitzschutz schützt nicht nur Ihr Eigentum, sondern auch Menschenleben.   Informieren Sie sich frühzeitig und sichern Sie Ihr Zuhause! 

 

 

Welche Versicherung deckt Blitzschäden ab ?

Bei einem Blitzeinschlag zahlt die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Dach, Mauerwerk, Brandschäden sowie Überspannungsschäden an fest installierten elektrischen Anlagen wie Heizungs- oder Lüftungsanlagen.   Für Schäden an beweglichem Eigentum wie Fernseher, Computer oder Kühlschränke kommt die Hausratversicherung auf. 

 

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03.07.2025Empfehlung! Über die ehrliche und individuelle Beratung.
17.06.2025Empfehlung! Hat mir sofort und völlig unkompliziert geholfen, eine Leerstandsversicherung abzuschließen. Andere Agenturen haben sich geweigert!
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06.10.2024Empfehlung! Der Service des "Policenschrecks" verdient diesen Namen und ist absolut empfehlenswert! Nach dem Leerstand eines Gebäudes aufgrund eines Todesfalls forderte die vorherige Versicherungsgesellschaft einen dreimal so hohe Versicherungsbeitrag. Herr Renker half uns sachkundig und geduldig, indem er eine für uns passende und im Vergleich mit zuvor kaum teurere Versicherung fand. Alles lief fernmündlich und per E-Mail, die Beratung war unverbindlich und jederzeit transparent. Vielen Dank!

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