Der Unterschied zwischen Garantiezins und dem Höchstrechnungszins

 

Zum 1. Januar 2022 geht es mal wieder abwärts: Und zwar mit dem Höchsrechnungszins  in den Lebensversicherungen - von 0,9 % auf 0,25 %. Welche Auswirkungen das auf Lebens-, Renten-, und Berufsunfähigkeitsversicheurngen hat und wo der Unterschied zum Garantiezins liegen, dass erfahrt Ihr in diesem Blogbeitrag.

 

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Der Höchstrechnungszins

Der Höchstrechnungszins wird von der Deutschen Aktuarvereinigung und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorgeschlagen und dann vom Bundesfinanzministerium festgesetzt. Der Höchstrechnungszins ist eine Obergrenze dar, die nicht überschritten werden darf. Der Höchsrechnungszins sorgt dafür, dass die Versicherungsgesellschaften entsprechend vorsichtig kalkulieren - insbesondere in Niedrigzinszeiten. Der Höchstrechnungszins ist nicht identisch mit dem Garantiezins, obwohl beide Zinssätze in der Praxis oft übereinstimmen.

 

Der Garantiezins

Der Garantiezins ist der Zinssatz, mit dem ein Lebensversicherungsunternehmen die Verzinsung der angesammelten Sparbeiträge kalkuliert, um daraus unter Berücksichtigung der Sterblichkeit und der Betriebskosten die vertraglich garantierte Leistung erbringen zu können. In der BU-Versicherung hat dies zur Folge, dass bei gleicher Leistung (Rentenhöhe und Laufzeit) ein höherer Beitrag nötig ist.

Policenschreck-Podcast:

Der Unterschied zwischen Höchstrechnungszins und Garantiezins