Riester und Betriebsrente: Koppeln verboten!

Die Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge

(bAV) sind beliebte Wege, sich eine staatlich geförderte Altersvorsorge

aufzubauen. Beide Möglichkeiten miteinander zu verbinden, könnte hingegen ein teurer Fehler sein.

 

Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern mittlerweile die Möglichkeit, durch den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge für das Alter vorzusorgen: Die Vorteile liegen auf der Hand: Für den Arbeitgeber sinken die Lohnnebenkosten und er bindet seine Mitarbeiter an sich, der Arbeitnehmer hat in der Regel einen Steuervorteil und kommt so "günstig" in den Genuss einer zusätzlichen Altersvorsorge.

 

Auch die Riester-Rente ist für sich genommen keine schlechte Sache: Durch Zulagen und gewährte Steuervorteile in der Ansparphase ist dieses Modell vor allen Dingen für Familien mit Kindern interessant.

Kritisch wird es aber, wenn man beide Sparformen miteinander verbindet, was theoretisch möglich ist.

 

Fehler im System: Koppelung von Riester und bAV

 

Bei einer betrieblichen Altersvorsorge wird der Sparbetrag für die Altersvorsorge direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen. Dies sorgt dafür, dass geringere Sozialabgaben fällig werden. Beiträge für die Eiester-Rente werden hingegen vom Nettolohn abgezogen, was bedeutet, das auf diesen Sparbetrag bereits Steuern und Sozialabgaben gezahlt wurden. Zwar ist es möglich, sich die Steuern im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Abgabe der Steuererklärung wieder zurückzuholen, allerdings gilt dies nicht für die Sozialabgaben.

 

 

Finanzielle Nachteile drohen

 

In der Auszahlungsphase kommt allerdings das größte Manko dieser Konstruktion zu tragen: Da auf Betriebsrenten Steuern UND Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind, zahlt man also praktisch zweimal Krankenversicherungsbeiträge, wenn man Riester und bAV koppelt. Bei einer "privaten" Riester-Rente würden hingegen nur Steuern anfallen.

 

Weitere Nachteile bei einer Koppelung von Riester und bAV: Eine Förderung des Ehepartners ist in dieser Kombination nicht möglich, auch fehlt die Möglichkeit, sich für eine bestimmte Form der Riester-Rente (Versicherung, Fonds- oder Banksparplan, Wohn-Riester).

 

Fazit: Riester-Rente und Betriebliche Altersvorsorge sind für sich genommen gute Möglichkeit, staatlich gefördert für das Alter vorzusorgen. 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Thomas Renker